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Datenschutz für Ärzte

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die datenschutzrechtliche Betreuung von Arztpraxen. Ab 20 Mitarbeitern, die mit Patientendaten Umgang haben, ist für Sie grundsätzlich die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Einen Verstoß gegen die Meldepflicht eines Datenschutzbeauftragten ahnden die Behörden mit Bußgeldern.

Sie als Arzt unterlagen aber schon immer der Schweigepflicht. Die Gewährleistung der gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes ist für Sie daher selbstverständlich. Unsere Beratung zielt darauf, Ihnen die bürokratisch geforderten Unterlagen mit einem Minimum an Zeitaufwand zu erstellen. Den Datenschutzbeauftragten stellen wir für Sie.

Wir haben die Abläufe von Arztpraxen in Mustervorgaben abgebildet, so dass wir mit Ihnen die erforderlichen Unterlagen in der Regel mit einem Aufwand von weniger als 30 Minuten zusammenstellen können. Dafür benötigen wir lediglich einige Angaben zu Ihren Dienstleistern (z. B. Ihre IT-Betreuung, beauftragte Labore etc.). Anhand von Checklisten erfassen wir die Abläufe in Ihrer Praxis. Sämtliche Unterlagen stellen wir Ihnen dann zur Verfügung. Das sind insbesondere

Verarbeitungsverzeichnis,
Erklärungen der Auftragsdatenverarbeiter,
technisches Konzept,
Formulare für Mitarbeiterbelehrungen,
Patientenerklärungen,
Darstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Wir überprüfen zudem Ihre Homepage auf die erforderlichen Angaben zum Datenschutz.

Sollten Sie dann doch einmal Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen mit anwaltlich qualifizierter Beratung zur Seite.

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